💡Vision

Selbstwirksam werden –
auch als Lehrkraft

Warum es LehrZeit gibt und warum sich das Erfassen der eigenen Arbeitszeit lohnt.

Wir Lehrkräfte sind oft idealistisch. Wir sind in diesen Beruf gegangen, weil wir etwas bewirken wollen – und weil wir unseren Schülerinnen und Schülern beibringen möchten, dass auch sie etwas bewirken können. Selbstwirksamkeit nennt man das: die Erfahrung, dass das eigene Handeln einen Unterschied macht.

Manchen von uns selbst geht dieses Gefühl im Schulalltag jedoch zunehmend verloren. Gegenüber der Überlastung und den immer weiter wachsenden Anforderungen unseres Berufs fühlen wir uns vielleicht gerade nicht selbstwirksam, sondern ausgeliefert und hilflos.

Genau hier setzt LehrZeit an. Unser Ziel bei der Entwicklung war von Anfang an, Lehrkräften die Macht über ihre eigene Arbeitszeit zurückzugeben: sie zu erfassen, sie sichtbar zu machen – und sie damit wieder in den Griff zu bekommen.

Wer seine Arbeitszeit kennt, ist ihr nicht länger ausgeliefert.

Drei Gründe, die eigene Zeit zu erfassen

Zeiterfassung ist kein Selbstzweck und keine Kontrolle. Sie beantwortet Fragen, die sich ohne Zahlen nicht beantworten lassen – persönlich, rechtlich und bildungspolitisch.

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Persönlich

Wo geht meine Zeit eigentlich hin?

Viele Lehrkräfte spüren, dass die Arbeit zu viel wird – wissen aber nicht, wo genau sie versickert. Wer es schwarz auf weiß sieht, kann gezielt nachsteuern: in einem Bereich Zeit einsparen, um z. B. mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung zu haben oder aufzuhören, wenn es genug ist.

Ohne Zahlen bleibt es beim Gefühl – und das lässt sich schlecht verändern.

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Rechtlich

Belege, wenn es darauf ankommt

Wird die Belastung dauerhaft zu hoch, ist die Überlastungsanzeige das übliche und sachliche Mittel – lange bevor jemand an rechtliche Schritte denkt. Sie gewinnt spürbar an Klarheit, wenn sich die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nachvollziehen lässt.

Und sollte es einmal um die Vergütung von Mehrarbeit gehen, ist eine verlässliche Dokumentation die Grundlage, auf die sich alle Beteiligten stützen können.

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Politisch

Grundlage für echte Entlastung

Eine solide, breite und selbstverständlich anonyme Datenbasis ist unerlässlich für die Frage, ob das Deputatsmodell im Lehrberuf noch zeitgemäß ist.

Erst sie zeigt, was sich ändern muss, um Lehrkräfte zu entlasten – damit der Lehrermangel nicht noch größer wird, als er ohnehin schon ist.

Der Dienstherr müsste – also haben wir es selbst gemacht*

Unser Dienstherr ist verpflichtet, uns eine Möglichkeit zur Arbeitszeiterfassung anzubieten. Da er es nicht tut, haben wir die Sache in die Hand genommen und selbst etwas entwickelt – von Lehrkräften, für Lehrkräfte.

Wer seine Zeit nicht erfassen möchte, lässt es bleiben. Wer möchte, kann es ab sofort tun.

* Woraus sich diese Verpflichtung ergibt – EuGH, Bundesarbeits­gericht und Arbeitsministerium –, steht im Abschnitt Rechtslage.

Wie ist die Rechtslage?

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist längst geltendes Recht – bestätigt vom Europäischen Gerichtshof, vom Bundesarbeitsgericht und vom Bundesarbeitsministerium.

Zur Rechtslage