⚖️Rechtlicher Hintergrund

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt längst

Was Gerichte und Ministerien zur Arbeitszeiterfassung entschieden haben – und warum es an den Schulen trotzdem nicht ankommt.

2019

EuGH: Erfassung ist Pflicht

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Ohne Messung lassen sich Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten schlicht nicht kontrollieren.

EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18 (CCOO)
2022

BAG: Sie gilt schon heute

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest: Arbeitgeber sind bereits nach geltendem deutschen Recht – § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz – verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen und zu nutzen. Niemand muss auf eine Gesetzesänderung warten.

BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
2025

Arbeitsministerium: umsetzen

Das Bundesarbeitsministerium bekräftigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und dringt auf ihre Umsetzung – ausdrücklich auch dort, wo Dienstherren sie bisher ignoriert haben. Damit ist die Rechtslage nicht länger Auslegungssache.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2025 – Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung ↗

Und die Kultusministerien?

Mit einer einzigen Ausnahme weigern sich die Kultusministerien der Länder bis heute, diese Verpflichtung für ihre Lehrkräfte anzuerkennen.*
Nur Bremen hat sie bislang akzeptiert. Für alle anderen gilt: Wer seine Arbeitszeit belegen will, muss sie selbst erfassen.

* Zuletzt Berlin: Die Bildungsverwaltung hält eine vollständige Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte für nicht erforderlich. News4teachers, 18.08.2026 ↗

Ausblick · September 2026

Ein Schulleiter klagt auf Bezahlung seiner Mehrarbeit

Im September fällt ein Urteil, das für alle Lehrkräfte von Bedeutung ist: Ein ehemaliger Grundschulleiter klagt auf Bezahlung der Mehrarbeit, die er über Jahre hinweg geleistet hat – es geht um mehr als 30.000 Euro. Führen kann er diesen Prozess aus einem einzigen Grund: weil er seine Arbeitszeit konsequent dokumentiert hat.

Wer nicht erfasst, hat im Streitfall nichts in der Hand.

DIE ZEIT, 09.03.2026 – Sein Ziel: Geld für alle Überstunden ↗

Und wie sieht das in der Praxis aus?

LehrZeit setzt genau das um, was die Urteile verlangen – bundeslandspezifisch, datenschutzkonform und ohne Mehraufwand im Schulalltag.

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